Erfolgreiche MVP-Prophylaxe bei Beachtung nachfolgender Grundregeln:

 

Regel Nr. 1
Die gebißverformende Wirkung eines Lutschkörpers und die schädlichen Folgen von anderen Lutschgewohnheiten müssen den Eltern und den Kindern deutlich erklärt werden.Dabei sollte auf den Druck des Daumens als Stemmkörper genauso hingewiesen werden, wie auf die beim Lutschen auftretende Saugwirkung.Liegen Habits in Verbindung mit der Zunge oder den Lippen vor, so sind der schädliche Dauerdruck und die damit verbundenen wachstumshemmenden Wirkungen bei der Gebißentwicklung deutlich zu erklären.

 

Regel Nr. 2
Die Folgen der Lutschgewohnheiten sind am besten an Kiefermodellpaaren mit entsprechenden Anomalien zu erläutern. Liegen bei dem Patienten bereits Sprechfehler vor, die meistens von den Eltern noch nicht wahrgenommen worden sind, so sollten Worte mit"S"- oder"Z"-Lauten nachgesprochen werden. Auf die ungünstigen Auswirkungen für das spätere Berufsleben ist mit Nachdruck zu verweisen.

 

Regel Nr. 3
Die Handhabung mit der MVP muß mit dem Kind geübt werden. Das Einsetzen und Herausnehmen der Platte sowie das Andrücken und Festhalten mit den Lippen sollte mehrmals probiert werden. Auf die Möglichkeiten und die Grenzen der Behandlung mit der Mundvorhofplatte ist hinzuweisen.

Als Behandlungsziele sind herauszustreichen:

  • Abgewöhnung des Lutschens
  • regelrechter Lippenschluß
  • regelrechte Nasenatmung.

Eine später notwendige kieferorthopädische Behandlung sollte unbedingt empfohlen werden.

 

Regel Nr.4
Exakte Anweisungen der Tragezeiten der MVP sind zu geben und die Eltern hinsichtlich der häuslichen Kontrolle zu unterweisen. Auf die Wichtigkeit des Tragens der MVP mehrere Stunden auch tagsüber ist hinzuweisen und zu erläutern, daß sich die Mundmuskulatur trainieren muß, die Platte festzuhalten. Nur so wird das Kind in die Lage versetzt, die lose im Mundvorhof liegende Platte auch im Unterbewußtsein während des Schlafens festzuhalten.

 

Regel Nr.5
Durch zahnärztliche Beratungs- bzw. Merkblätter wird Eltern und Kindern das Verständnis für die prophylaktischen Maßnahmen erleichtert. Außerdem kann das in der Praxis Gehörte an andere Eltern weiter vermittelt werden. (Ein Merkblatt wird zu jeder MVP mitgeliefert.) Da es für Laien schwierig ist, verbalen medizinischen Erklärungen zu folgen oder sie gar zu behalten, ist das Geschriebene und mit Bildern Erläuterte eine wertvolle Motivation.

 

Regel Nr.6
Kontrollbehandlungen zur Feststellung, ob eine Abgewöhnung der Habits bereits eingetreten ist, sind zu vereinbaren. Es kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, daß die Abgewöhnungszeit nur 6-10 Tage dauert, wenn die MVP nachmittags und nachts getragen wird. Demzufolge ist die erste Kontrollbehandlung nach 2 Wochen anzusetzen. Sollte nur ein Teilerfolg eingetreten sein, d. h. wenn das Kind nur noch sporadisch lutscht, so ist eine weitere kurzfristige Kontrolle nach 2 Wochen angezeigt. Nach endgültiger Abgewöhnung der Lutschgewohnheit ist eine zusätzliche Kontrolle nach ca. 4 Wochen angebracht, um sicher zu sein, daß kein Lutschrezidiv eingetreten ist. Die MVP kann dem Patienten danach mitgegeben werden mit der Auflage, diese 2 - 4 Monate noch weiter zu tragen. Dadurch wird eine mögliche Selbstausheilung einer bereits geringgradigen Anomalie bewirkt und einem Rezidiv vorgebeugt.

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Kieferorthopädische Fachpraxis
Dr. Beatrix Kuntze

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