Erfolgreiche MVP-Prophylaxe bei Beachtung nachfolgender Grundregeln:
Regel Nr. 1
Die gebißverformende Wirkung eines Lutschkörpers und die schädlichen
Folgen von anderen Lutschgewohnheiten müssen den Eltern und den Kindern
deutlich erklärt werden.Dabei sollte auf den Druck des Daumens als
Stemmkörper genauso hingewiesen werden, wie auf die beim Lutschen
auftretende Saugwirkung.Liegen Habits in Verbindung mit der Zunge oder
den Lippen vor, so sind der schädliche Dauerdruck und die damit verbundenen
wachstumshemmenden Wirkungen bei der Gebißentwicklung deutlich zu
erklären.
Regel Nr. 2
Die Folgen der Lutschgewohnheiten sind am besten an Kiefermodellpaaren
mit entsprechenden Anomalien zu erläutern.
Liegen bei dem Patienten bereits Sprechfehler vor, die meistens von den
Eltern noch nicht wahrgenommen worden sind, so sollten Worte mit"S"-
oder"Z"-Lauten nachgesprochen werden. Auf die ungünstigen
Auswirkungen für das spätere Berufsleben ist mit Nachdruck zu verweisen.
Regel Nr. 3
Die Handhabung mit der MVP muß mit dem Kind geübt werden. Das
Einsetzen und Herausnehmen der Platte sowie das Andrücken und Festhalten
mit den Lippen sollte mehrmals probiert werden. Auf die Möglichkeiten
und die Grenzen der Behandlung mit der Mundvorhofplatte ist hinzuweisen.
Als Behandlungsziele sind herauszustreichen:
- Abgewöhnung des Lutschens
- regelrechter Lippenschluß
- regelrechte Nasenatmung.
Eine später notwendige kieferorthopädische Behandlung sollte unbedingt empfohlen werden.
Regel Nr.4
Exakte Anweisungen der Tragezeiten der MVP sind zu geben und die Eltern
hinsichtlich der häuslichen Kontrolle zu unterweisen. Auf die Wichtigkeit
des Tragens der MVP mehrere Stunden auch tagsüber ist hinzuweisen
und zu erläutern, daß sich die Mundmuskulatur trainieren muß,
die Platte festzuhalten. Nur so wird das Kind in die Lage versetzt, die
lose im Mundvorhof liegende Platte auch im Unterbewußtsein während
des Schlafens festzuhalten.
Regel Nr.5
Durch zahnärztliche Beratungs- bzw. Merkblätter wird Eltern
und Kindern das Verständnis für die prophylaktischen Maßnahmen
erleichtert. Außerdem kann das in der Praxis Gehörte an andere
Eltern weiter vermittelt werden. (Ein Merkblatt wird zu jeder MVP mitgeliefert.)
Da es für Laien schwierig ist, verbalen medizinischen Erklärungen
zu folgen oder sie gar zu behalten, ist das Geschriebene und mit Bildern
Erläuterte eine wertvolle Motivation.
Regel Nr.6
Kontrollbehandlungen zur Feststellung, ob eine Abgewöhnung der Habits
bereits eingetreten ist, sind zu vereinbaren. Es kann erfahrungsgemäß
davon ausgegangen werden, daß die Abgewöhnungszeit nur 6-10
Tage dauert, wenn die MVP nachmittags und nachts getragen wird. Demzufolge
ist die erste Kontrollbehandlung nach 2 Wochen anzusetzen. Sollte nur
ein Teilerfolg eingetreten sein, d. h. wenn das Kind nur noch sporadisch
lutscht, so ist eine weitere kurzfristige Kontrolle nach 2 Wochen angezeigt.
Nach endgültiger Abgewöhnung der Lutschgewohnheit ist eine zusätzliche
Kontrolle nach ca. 4 Wochen angebracht, um sicher zu sein, daß kein
Lutschrezidiv eingetreten ist. Die MVP kann dem Patienten danach mitgegeben
werden mit der Auflage, diese 2 - 4 Monate noch weiter zu tragen. Dadurch
wird eine mögliche Selbstausheilung einer bereits geringgradigen
Anomalie bewirkt und einem Rezidiv vorgebeugt.
© Dr.Hinz - Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
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